Sozialraumorientierungn

Im Kreis Nordfriesland haben sich Leistungsträger und Leistungserbringer gemeinsam auf den Weg gemacht, um im Rahmen eines vom Land Schleswig-Holstein und den Landesverbänden der Wohlfahrtspflege unterstützten Modellprojekt die Eingliederungshilfe (EGH) sozialraumorientiert weiter zu entwickeln.

Sozialraumorientierte EGH ist konsequent personenorientiert, die Maßnahmen richten sich am Willen und an den Zielen der Klient/innen aus, sie bezieht persönliche Ressourcen ebenso ein wie solche des Lebensumfelds und des Sozialraums. Sozialraumorientierte EGH hat den Anspruch, alle notwendigen Leistungen wohnortnah zu erbringen, flexibel auf die Bedarfe der Leistungsberechtigten zu reagieren und im Rahmen von fallunspezifischer Arbeit zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen für alle Menschen im Gemeinwesen beizutragen.

In Nordfriesland haben sich Leistungsträger und Leistungserbringer darauf verständigt, ein Verfahren zu entwickeln, das eine gemeinsame Hilfeplanung ermöglicht, um so alle Ressourcen der beteiligten Fachkräfte optimal zum Wohle der Klient/innen zu nutzen.

Das Hilfeplanverfahren ist das Kernstück einer von Leistungsträger und Leistungserbringer gemeinsam getragenen Sozialraumverantwortung in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht.

Prinzipien sozialräumlichen Arbeitens

  • Ausgangspunkt jeglicher Arbeit sind der Wille und die Interessen der Adressaten.
  • Aktivierende Arbeit hat grundsätzlich Vorrang vor betreuender Tätigkeit.
  • Bei der Gestaltung von Arrangements spielen personale und sozialräumliche Ressourcen eine wesentliche Rolle.
  • Aktivitäten sind grundsätzlich zielgruppen- und bereichsübergreifend angelegt.
  • Vernetzung und Kooperation der verschiedenen sozialen Dienste sind Grundlage für nachhaltig wirksame soziale Arbeit.

Das Ergebnis ist sicherlich nicht das „inklusive Paradies“ (wenn es das denn gibt), sondern Ergebnis kann hier sein, begehbare Schritte auf dem Weg gegen institutionalisierten Ausschluss zu initiieren und Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen im Sozialraum stetig zu evaluieren und zu etablieren.

Dazu braucht es natürlich auch geeignete Strukturen, die ein sozialräumliches Arbeiten in der Behindertenhilfe leistungsrechtlich absichern und es nicht zu einem weiteren Sparmodell werden lassen, ehe wir es bemerkt haben. Erhalt oder Veränderung in sozialen Räumen ist letztlich nicht eine Frage des Zufalls, sondern der aktiven Ausgestaltung in einem manchmal auch kontrovers zu führenden Diskurs.